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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Geltungsbereich, Vertragspartner
    Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse entweder zwischen:
    – der freien Rednerin Aline Pronnet, nachfolgend Auftragnehmerin genannt,
    oder
    – der freien Rednerin Katrin Sälinger, nachfolgend Auftragnehmerin genannt,
    und ihren Kund*innen, nachfolgend Auftraggeber genannt.
    Welche der Rednerin eure freie Trauung durchführt und somit eure Vertragspartnerin ist, ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
  2. Angebot, Vertragsschluss
    Dem Auftraggeber wird ein schriftliches Angebot übersandt. Alle von der Auftragnehmerin erstellten Angebote sind freibleibend und besitzen eine Gültigkeit von 10 Tagen. Ein verbindlicher Vertrag kommt durch die Zusendung des vom Auftraggeber unterschriebenen Angebots oder der schriftlichen Bestätigung des Angebot zu Stande. Für den Vertragsabschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
  3. Widerrufsbelehrung und Verzicht
    Widerrufsbelehrung: Der Aufraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber der Auftragnehmerin mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absendet.

    Folgen des Widerrufs: Wenn der Auftragnehmer diesen Vertrag widerruft, wird die Auftragnehmerin ihm alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten habt, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei ihr eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet sie dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt habt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. (Hinweis: Zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgt in der Regel noch keine Zahlung durch den Auftraggeber – dieser Absatz dient rein rechtlichen Informationszwecken.)

    Verzicht auf das Widerrufsrecht gemäß §356 Abs. 4 BGB: Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass die Auftragnehmerin vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Ausführung der vereinbarten Dienstleistung beginnt. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert. Die Zustimmung hierzu erfolgt mit Annahme des Angebots schriftlich (z.B. per Mail).
  1. Zahlungsmodalitäten
    Nach Vertragsschluss stellt die Auftragnehmerin eine Anzahlungsrechnung über 50% des vereinbarten Gesamtbetrags aus. Diese Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.

    Die Schlussrechnung über die verbleibenden 50% und den ggf. anfallenden Zusatz- und Fahrtkosten (siehe §7 und §8) wird nach der erbrachten Dienstleistung auf der Hochzeitsfeier gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.

    Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an die jeweilige Auftragnehmerin direkt vorzunehmen.

    Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
    a) Barzahlungen vor/während/am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
    b) Überweisung auf ein von der Auftragnehmerin genanntes Konto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang.
  1. Anzahlung, Leistungsbeginn
    Nach Vertragsabschluss und nach Bestätigung des Verzichts auf das Widerrufsrecht erhält der Auftraggeber von der Auftragnehmerin eine Anzahlungsrechnung. Zur verbindlichen Reservierung des vereinbarten Termins ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten.

    Die Auftragnehmerin beginnt mit der Leistungserbringung (z.B. Beratungsgespräche, Vorbereitung der Hochzeitsrede) erst nach Eingang der Anzahlung.
  1. Stornierung
    Im Falle einer Stornierung durch das Brautpaar gelten folgende Regelungen:
    – Bis 90 Tage vor dem Termin: Die Anzahlung wird einbehalten, weitere Kosten entstehen nicht.
    – 89 bis 30 Tage vor dem Termin: 75 % des Gesamtbetrags sind zu zahlen.
    – Weniger als 30 Tage vor dem Termin: Der volle Betrag (100 %) ist zu zahlen.

    Die Anzahlung wird dabei auf den jeweiligen Stornobetrag angerechnet.

    Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin innerhalb eines Jahres ab Rücktrittsdatum des Auftraggebers kommen, werden die bereits gezahlten Stornokosten mit der finalen Gage verrechnet.

    Der Rücktritt des Auftraggebers hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
  1. Rücktritt vom Vertrag durch die Auftragnehmerin
    Ein Rücktritt von dem Vertrag durch die jeweilige Auftragnehmerin ist durch Krankheit, Unfall, Tod oder höhere Gewalt möglich. In einem solchen Fall bemüht sich die jeweilige Auftragnehmerin oder ihre Vertreterin um einen Ersatz zu gleichen Konditionen. Der Auftraggeber kann die angebotenen Trauredner*innen innerhalb von 10 Tagen nach Vorstellung ablehnen und den Vertrag kostenfrei stornieren. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
  1. Zusatzleistungen
    Die jeweilige Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet dem Auftraggeber eine Ton- und Lichtanlage, Traubögen, Deko oder sonstige Materialien zur Verfügung zu stellen.
    Sollte technisches Equipment oder sonstiges Zusatzmaterial (z.B. Ton- und Lichtanlage, Material wie Traubogen, Stühle, Deko u.a.) benötigt werden, muss dies vorab mit der jeweiligen Auftragnehmerin besprochen werden. In diesem Fall stellt die jeweilige Auftragnehmerin dem Auftraggeber am angegebenen Ort und zum angegebenen Zeitpunkt das Equipement im vertraglich festgelegten Umfang gegen Entgelt zur Verfügung. Sollte für die Durchführung der Veranstaltung spontan Equipment benötigt werden, welches über den vertraglich festgelegten Rahmen hinausgeht und den die jeweilige Auftragnehmerin spontan stellen kann, wird von der jeweiligen Auftragnehmerin nach Absprache mit dem Auftraggeber gestellt. Die dadurch entstandenen Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
    Für des die technische Anlage werden bei Bedarf ordnungsgemäß gesicherte Steckdosen vorausgesetzt. Die dafür notwendigen Absprachen mit dem Veranstaltungsort übernimmt der Auftraggeber.
    Der Auf- und Abbau des Equipments erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, direkt vor und nach dem Einsatz der jeweiligen Rednerin. Zu diesem Zweck muss am Veranstaltungsort der kürzeste Transportweg vom und zum Parkplatz für die jeweilige Auftragnehmerin frei zugänglich sein. Hindernisse für den Transport (Treppen, weitere Transportwege u.a.) sind der jeweiligen Auftragnehmerin vor Vertragsschluss, spätestens nach Bekanntwerden in der Location, mitzuteilen.
  2. Reisekosten, Parkplatz
    Sollte die jeweilige Auftragnehmerin mit dem Zug anreisen, stellt sie die Ticketkosten anschließend in Rechnung. Ist für die weitere Anreise zur Veranstaltungsort der Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein Taxi notwendig, so sind möglicherweise anfallende Gebühren durch den Auftraggeber aufgrund des Nachweises durch die jeweilige Auftragnehmerin zu erstatten.
    Sollte die jeweilige Auftragnehmerin mit dem PKW anreisen, wird die Anfahrt zur Location je nach Entfernung der Veranstaltungslocation zum Abfahrtsort der jeweiligen Auftragnehmerin berechnet.
    – bei unter 50km sind die Reisekosten in der Gage inbegriffen
    – bei über 50km beträgt die Reisekostenpauschale: 50€
    – bei über 100km beträgt die Reisekostenpauschale: 100€
    – ab 150km werden die Reisekosten individuell besprochen und gesondert schriftlich festgehalten.
    Ist am Veranstaltungsort für die jeweilige Auftragnehmerin kein unentgeltlicher PKW-Stellplatz vorhanden, so sind möglicherweise anfallende Parkgebühren durch den Auftraggeber aufgrund des Nachweises durch die jeweilige Auftragnehmerin zu erstatten.
  3. Haftung
    Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch die jeweilige Auftragnehmerin verursacht worden ist. Der Auftraggeber haftet ebenfalls für Schäden am Equipment der jeweiligen Auftragnehmerin, die vor, während oder nach der Veranstaltung durch den Auftraggeber oder deren Gäste und alle weiteren auf der Veranstaltung Anwesende verursacht wurden.
    Falls die jeweilige Auftragnehmerin durch von ihr nicht zu vertretende Umstände bzw. äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Stromausfall, u.a.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf einen Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz oder Zurückhaltung/Minderung der vereinbarten Gage. Der Auftraggeber garantiert für die Sicherheit der jeweiligen Auftragnehmerin während der Veranstaltung.
  4. Sonstiges, Salvatorische Klausel
    Der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder rechtlich unwirksam werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt. Alle unwirksam gewordenen Bestimmungen werden nach ihrem Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt und sinnwahrend neu formuliert.
  5. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der jeweiligen Auftragnehmerin unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck.