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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Geltungsbereich, Vertragspartner
    Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse entweder zwischen:
    – der freien Rednerin Aline Pronnet, nachfolgend Auftragnehmerin genannt,
    oder
    – der freien Rednerin Katrin Sälinger, nachfolgend Auftragnehmerin genannt,
    und ihren Kund*innen, nachfolgend Auftraggeber genannt.
    Welche der Rednerin eure freie Trauung durchführt und somit eure Vertragspartnerin ist, ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
  2. Angebot, Vertragsschluss
    Dem Auftraggeber wird ein schriftliches Angebot übersandt. Alle von der Auftragnehmerin erstellten Angebote sind freibleibend und besitzen eine Gültigkeit von 10 Tagen. Ein verbindlicher vertrag kommt durch die Zusendung des vom Auftraggeber unterschriebenen Angebots zu Stande. Für den Vertragsabschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
  3. Zahlungsmodalitäten
    Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an die jeweilige Auftragnehmerin direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
    a) Barzahlungen vor/während/am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
    b) Überweisung auf ein von der Auftragnehmerin genanntes Konto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang.
  4. Stornierung
    Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der festgelegten Vergütung im vertraglich festgelegten Rahmen. Bei Rücktritt durch den Auftraggeber ist eine finanzielle Entschädigung an die jeweilige Auftragnehmerin zu zahlen, welche sich wie folgt staffelt:
    – Rücktritt ab 90 Tage vor der Veranstaltung: 30% der vereinbarten Gage
    – Rücktritt ab 45 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage
    – Rücktritt ab 10 Tage vor der Veranstaltung: 95% der vereinbarten Gage
    Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin innerhalb eines Jahres ab Rücktrittsdatum des Auftraggebers kommen, werden die bereits gezahlten Stornokosten mit der finalen Gage verrechnet.
    Der Rücktritt des Auftraggebers hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
  5. Rücktritt vom Vertrag durch die Auftragnehmerin
    Ein Rücktritt von dem Vertrag durch die jeweilige Auftragnehmerin ist durch Krankheit, Unfall, Tod oder höhere Gewalt möglich. In einem solchen Fall bemüht sich die jeweilige Auftragnehmerin oder ihre Vertreterin um einen Ersatz zu gleichen Konditionen. Der Auftraggeber kann die angebotenen Trauredner*innen innerhalb von 10 Tagen nach Vorstellung ablehnen und den Vertrag kostenfrei stornieren.
  6. Zusatzleistungen
    Die jeweilige Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet dem Auftraggeber eine Ton- und Lichtanlage, Traubögen, Deko oder sonstige Materialien zur Verfügung zu stellen.
    Sollte technisches Equipment oder sonstiges Zusatzmaterial (z.B. Ton- und Lichtanlage, Material wie Traubogen, Stühle, Deko u.a.) benötigt werden, muss dies vorab mit der jeweiligen Auftragnehmerin besprochen werden. In diesem Fall stellt die jeweilige Auftragnehmerin dem Auftraggeber am angegebenen Ort und zum angegebenen Zeitpunkt das Equipement im vertraglich festgelegten Umfang gegen Entgelt zur Verfügung. Sollte für die Durchführung der Veranstaltung spontan Equipment benötigt werden, welches über den vertraglich festgelegten Rahmen hinausgeht und den die jeweilige Auftragnehmerin spontan stellen kann, wird von der jeweiligen Auftragnehmerin nach Absprache mit dem Auftraggeber gestellt. Die dadurch entstandenen Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
    Für des die technische Anlage werden bei Bedarf ordnungsgemäß gesicherte Steckdosen vorausgesetzt. Die dafür notwendigen Absprachen mit dem Veranstaltungsort übernimmt der Auftraggeber.
    Der Auf- und Abbau des Equipments erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, direkt vor und nach dem Einsatz der jeweiligen Rednerin. Zu diesem Zweck muss am Veranstaltungsort der kürzeste Transportweg vom und zum Parkplatz für die jeweilige Auftragnehmerin frei zugänglich sein. Hindernisse für den Transport (Treppen, weitere Transportwege u.a.) sind der jeweiligen Auftragnehmerin vor Vertragsschluss, spätestens nach Bekanntwerden in der Location, mitzuteilen.
  7. Reisekosten, Parkplatz
    Sollte die jeweilige Auftragnehmerin mit dem Zug anreisen, stellt sie die Ticketkosten anschließend in Rechnung. Ist für die weitere Anreise zur Veranstaltungsort der Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein Taxi notwendig, so sind möglicherweise anfallende Gebühren durch den Auftraggeber aufgrund des Nachweises durch die jeweilige Auftragnehmerin zu erstatten.
    Sollte die jeweilige Auftragnehmerin mit dem PKW anreisen, wird die Anfahrt zur Location je nach Entfernung der Veranstaltungslocation zum Abfahrtsort der jeweiligen Auftragnehmerin berechnet.
    – bei unter 50km sind die Reisekosten in der Gage inbegriffen
    – bei über 50km beträgt die Reisekostenpauschale: 50€
    – bei über 100km beträgt die Reisekostenpauschale: 100€
    – ab 150km werden die Reisekosten individuell besprochen und gesondert schriftlich festgehalten.
    Ist am Veranstaltungsort für die jeweilige Auftragnehmerin kein unentgeltlicher PKW-Stellplatz vorhanden, so sind möglicherweise anfallende Parkgebühren durch den Auftraggeber aufgrund des Nachweises durch die jeweilige Auftragnehmerin zu erstatten.
  8. Haftung
    Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch die jeweilige Auftragnehmerin verursacht worden ist. Der Auftraggeber haftet ebenfalls für Schäden am Equipment der jeweiligen Auftragnehmerin, die vor, während oder nach der Veranstaltung durch den Auftraggeber oder deren Gäste und alle weiteren auf der Veranstaltung Anwesende verursacht wurden.
    Falls die jeweilige Auftragnehmerin durch von ihr nicht zu vertretende Umstände bzw. äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Stromausfall, u.a.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf einen Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz oder Zurückhaltung/Minderung der vereinbarten Gage. Der Auftraggeber garantiert für die Sicherheit der jeweiligen Auftragnehmerin während der Veranstaltung.
  9. Sonstiges, Salvatorische Klausel
    Der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder rechtlich unwirksam werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt. Alle unwirksam gewordenen Bestimmungen werden nach ihrem Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt und sinnwahrend neu formuliert.
  10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der jeweiligen Auftragnehmerin unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck.